Auch ab dem 02.11.2020, sind weiterhin für Sie da.
Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und den Regierungschefs vom 28.10.2020
Auszug
8. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.